Fondsgründung

 

Ihr Private Label Fonds Spezialist in Liechtenstein

Diese speziellen Investmentfonds werden auch als Auftragsfonds oder White Label Fonds bezeichnet und im Auftrag Dritter (der Promotoren/Initiatoren) nach deren Wünschen und in der Regel unter deren Namen (Label) konzipiert. Dabei spiegelt der Fondsname normalerweise den Auftraggeber wider, stärkt dadurch dessen eigene Marke und lässt im Idealfall auch gleich das Anlageprofil erkennen. Der Auftraggeber kann bei dieser Variante aktiv in den Vordergrund treten und agiert dann z.B. als verantwortlicher Vermögensverwalter für den Fonds. Grundvoraussetzung ist natürlich die Erfüllung aller hierfür geforderten gesetzlichen Qualifikationskriterien.

Gerne offeriert Ihnen die BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG die Gründung und nachfolgend aufgeführte Unterstützung von Private Label Fonds insbesondere gemäss unten stehender Varianten:

Anlagefonds (vertraglich/Kolletivtreuhänderschaften)

  • Erstellung des rechtlichen Fondsprospekts und der damit je nach Anforderung direkt verknüpften Verträge (Prospekt, Zeichnungsschein, Verwahrstellenvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag und/oder Beratungsvertrag)

  • Erstkontakt mit dem Wirtschaftsprüfer des geplanten Fonds und gegebenenfalls Implementation möglicher Anmerkungen in den Fondsprospekt

  • Vorbereitung aller erforderlicher Unterlagen für eine allfällige Delegation der Vermögensverwaltung und entsprechende Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und – falls erforderlich – der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein

  • Verhandlungen mit externen Stellen wie der Verwahrstelle bezüglich Offerte etc.

  • Abklärung Eintragungsfähigkeit/Reservierung/Beantragung des Namens für den Fonds beim Handelssregister Liechtenstein

  • Einreichung des Fondsprospekts und von Informationen zur Vermögensverwalterin beim Wirtschaftsprüfer und der zuständigen Aufsichtsbehörde; falls erforderlich weitere Anpassungen des Prospekts

  • Reservierung und anschliessende Aktivierung einer ISIN sowie einer Valoren- und allenfalls Wertpapierkennummer (WKN) für den Fonds

  • Registrierung des Fonds bei lokalen Verwaltungsbehörden soweit gesetzlich erforderlich (Steuerverwaltung, Handelsregister)

  • Hinterlegung des Fondsprospekts beim Steueramt und Handelsregister soweit gesetzlich erforderlich

  • Eröffnung einer Kontoverbindung für den Fonds bei der Verwahrstelle 

  • Veröffentlichung des Fondsprospekts auf der Webseite des liechtensteinischen Anlagefondsverbands (www.lafv.li), welche in der Regel als offizielle Publikationsplattform dient

  • Kurspublikation auf der gewählten offiziellen Publikationsplattform bzw. via SIX SIS Schweiz

 

Anlagegesellschaften (körperschaftlich) (AGmvK bzw. SICAV )

  • Erstellung der Statuten für die Anlagegesellschaft

  • Erstkontakt mit dem Wirtschaftsprüfer für die Gründung der Anlagegesellschaft

  • Vorbereitung aller erforderlicher Unterlagen für die Einreichung zur Bewilligung der Anlagegesellschaft bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein

  • Registrierung der Anlagegesellschaft beim Steueramt

  • Vorbereitung aller erforderlicher Unterlagen für die Einreichung zur Eintragung der Anlagegesellschaft beim Handelsregister in Liechtenstein

  • Übernahme der Geschäftsleitungsfunktion der Anlagegesellschaft mittels eines anzuwendenden Bestimmungsvertrages

  • Laufender Kontakt zu den Behörden wie FMA, Handelsregister, Wirtschaftsprüfer etc.

  • Vertretung der Anlagegesellschaft nach aussen

  • Abarbeitung der täglich anfallenden Aufgaben auf Ebene der Anlagegesellschaft

  • Buchhalterische Administration der Anlagegesellschaft

 

Dienstleistungen