Fondsgründung
Ihr Private Label Fonds Spezialist in Liechtenstein
Diese speziellen Investmentfonds werden auch als Auftragsfonds oder White Label Fonds bezeichnet und im Auftrag Dritter (der Promotoren/Initiatoren) nach deren Wünschen und in der Regel unter deren Namen (Label) konzipiert. Dabei spiegelt der Fondsname normalerweise den Auftraggeber wider, stärkt dadurch dessen eigene Marke und lässt im Idealfall auch gleich das Anlageprofil erkennen. Der Auftraggeber kann bei dieser Variante aktiv in den Vordergrund treten und agiert dann z.B. als verantwortlicher Vermögensverwalter für den Fonds. Grundvoraussetzung ist natürlich die Erfüllung aller hierfür geforderten gesetzlichen Qualifikationskriterien.
Gerne offeriert Ihnen die BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG die Gründung und nachfolgend aufgeführte Unterstützung von Private Label Fonds insbesondere gemäss unten stehender Varianten:
Anlagefonds (vertraglich/Kolletivtreuhänderschaften)
Erstellung des rechtlichen Fondsprospekts und der damit je nach Anforderung direkt verknüpften Verträge (Prospekt, Zeichnungsschein, Verwahrstellenvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag und/oder Beratungsvertrag)
Erstkontakt mit dem Wirtschaftsprüfer des geplanten Fonds und gegebenenfalls Implementation möglicher Anmerkungen in den Fondsprospekt
Vorbereitung aller erforderlicher Unterlagen für eine allfällige Delegation der Vermögensverwaltung und entsprechende Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und – falls erforderlich – der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Verhandlungen mit externen Stellen wie der Verwahrstelle bezüglich Offerte etc.
Abklärung Eintragungsfähigkeit/Reservierung/Beantragung des Namens für den Fonds beim Handelssregister Liechtenstein
Einreichung des Fondsprospekts und von Informationen zur Vermögensverwalterin beim Wirtschaftsprüfer und der zuständigen Aufsichtsbehörde; falls erforderlich weitere Anpassungen des Prospekts
Reservierung und anschliessende Aktivierung einer ISIN sowie einer Valoren- und allenfalls Wertpapierkennummer (WKN) für den Fonds
Registrierung des Fonds bei lokalen Verwaltungsbehörden soweit gesetzlich erforderlich (Steuerverwaltung, Handelsregister)
Hinterlegung des Fondsprospekts beim Steueramt und Handelsregister soweit gesetzlich erforderlich
Eröffnung einer Kontoverbindung für den Fonds bei der Verwahrstelle
Veröffentlichung des Fondsprospekts auf der Webseite des liechtensteinischen Anlagefondsverbands (www.lafv.li), welche in der Regel als offizielle Publikationsplattform dient
Kurspublikation auf der gewählten offiziellen Publikationsplattform bzw. via SIX SIS Schweiz
Anlagegesellschaften (körperschaftlich) (AGmvK bzw. SICAV )
Erstellung der Statuten für die Anlagegesellschaft
Erstkontakt mit dem Wirtschaftsprüfer für die Gründung der Anlagegesellschaft
Vorbereitung aller erforderlicher Unterlagen für die Einreichung zur Bewilligung der Anlagegesellschaft bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Registrierung der Anlagegesellschaft beim Steueramt
Vorbereitung aller erforderlicher Unterlagen für die Einreichung zur Eintragung der Anlagegesellschaft beim Handelsregister in Liechtenstein
Übernahme der Geschäftsleitungsfunktion der Anlagegesellschaft mittels eines anzuwendenden Bestimmungsvertrages
Laufender Kontakt zu den Behörden wie FMA, Handelsregister, Wirtschaftsprüfer etc.
Vertretung der Anlagegesellschaft nach aussen
Abarbeitung der täglich anfallenden Aufgaben auf Ebene der Anlagegesellschaft
Buchhalterische Administration der Anlagegesellschaft