Unser Schwerpunkt: Fonds für alternative Anlagen (AIF)

 

Liechtenstein hat im Jahre 2005 mit dem „Fonds für qualifizierte Anleger“ einen speziell auf professionelle Anleger zugeschnittenen Fondstyp mit hohen Freiheitsgraden geschaffen und damit der europäischen AIFM-Richtlinie in gewisser Hinsicht bereits vorgegriffen.

BENDURA FUND MANAGEMENT ALPHA AG hat sich seit ihrer Gründung ebenfalls auf alternative Anlagen spezialisiert.

AIFs ermöglichen es, voll regulierte Strukturen zu schaffen, die von zahlreichen Vorteilen profitieren und gleichzeitig die Verwaltung breitgefächerter Vermögenswerte erlauben.

Denkbar sind sowohl

  • klassisch liquide Wertpapiere, z.B. börsennotierte Aktien, Anleihen und Derivate

  • Rohstoffe

  • Edelmetalle

  • Private equity und private debt

  •  Andere Fondsanteile (auch Hedgefonds u.a.m)

  • KG-Einlagen in offene oder geschlossene Vehikel

  • Immobilien (in der Regel indirekt über investitionsfähige Trägergesellschaften)

  • Lebensversicherungen (z.B. US Life Settlements)

  • Etc.

Der einfache Grundsatz lautet: Solange sich ein Wert im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften bestimmen lässt, ist die Einbringung in einen AIF möglich.

Je nach Ausgestaltung des AIFs kann dieser auch vom harmonisierten Marktzugang zu Investorenkapital innerhalb der EU profitieren. Es darf auch erwartet werden, dass der AIF künftig eine ähnliche „Marke“ wird wie dies UCITS-Fonds bereits seit vielen Jahren sind.

Family Office Fonds unter dem AIFMG:

Durch seine hohe Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Anforderungen hinsichtlich des eigenen Liquiditäts- und Kapitalbedarfs eignet sich ein AIF auch als Vehikel zu privaten Vermögensallokation zu Gunsten eines einzigen oder weniger Anleger, Stichwort der AIF als „vermögensverwaltende Family Office-Zentrale“.

Gerade bei grösseren Vermögen ist es vorteilhaft, die gesamte Vermögenssituation auf einen Blick, auf Ebene einer einheitlichen Datenbasis und individuell nach den Bedürfnissen des Kapitalanlegers abgestimmt, dokumentiert zu erhalten. Dadurch ergibt sich je nach Grösse des Anlagevermögens eine mehr oder weniger grosse Reduktion von Zeit-, Verwaltungs- und Koordinationsaufwand. Ein regelmässiges zentrales Reporting des aktuellen Standes des Familienvermögens ermöglicht einen klaren Überblick, ein effizienteres Controlling und eine einheitliche Performancemessung. Die meisten Verwahrstellen ermöglichen es dem Kapitalanleger, den Wert seiner Fondsanteile via e-banking jederzeit abzurufen. In welchen Zeitintervallen ein aktualisierter Wert der Anteile (Net Asset Value, NAV) sinnvoll ermittelt werden kann (und auch sollte) ist in erster Linie abhängig von der Art der sich im Fonds befindlichen Vermögenswerte und der Erforderlichkeit von laufenden Zeichnungen/Rücknahmen.

Rollenverteilung innerhalb eines AIF

Fondsverwaltung / AIFM
Der AIFM ist die zentrale Fondsverwaltung, das Herzstück eines jeden AIF. Der AIFM kann die Portfolioverwaltung, das Risk Management, die Administration, den Vertrieb und andere Dienstleistungen entweder selbst wahrnehmen oder ausgewählte Teilbereiche davon an Dritte delegieren.

Investor(en)
Einer oder mehrere Anteilseigner des Fonds.

Externer Portfoliomanager
Er trifft die Investitionsentscheidungen gemäss dem Fondsprospekt. Ziel ist der Erhalt und die Vermehrung des Fondsvermögens. Der Portfoliomanager ist qualifizierter Delegationsnehmer des AIFM und unterliegt dessen Überwachung.

Fachberater
Fachgremium, welches die Vermögensverwalterin administrativ z.B. im Beereich Research unterstützen kann.

Revision / Aufsicht
Sie sorgt dafür, dass sämtliche Geschäfte stets gesetzeskonform und im besten Interesse der Anleger abgewickelt werden bzw. eine weitere qualifizierte und unabhängige Stichprobenprüfung ex post durchgeführt wird.

Verwahrstelle
Sie ist u.a. für die Ausgabe/Rücknahme der Fondsanteile und die Verwahrung des Fondsvermögens zuständig.

Vermögenswerte
Sie stellen das Fondsvermögen dar. Art und Umfang sind abhängig von den Anlagerichtlinien des Fonds.

Definition des „professionellen Anlegers“

Für AIF für professionelle Anleger im Sinne von Richtlinie 2004/39/EG (MiFID) gilt Folgendes:

Ein professioneller Anleger ist ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Um als professioneller Kunde angesehen zu werden, muss ein Kunde den folgenden Kriterien genügen:

Kategorien von Kunden, die als professionelle Kunden angesehen werden

Folgende Rechtspersönlichkeiten sollten in Bezug auf alle Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente als professionelle Kunden im Sinne der Richtlinie angesehen werden:

1. Rechtspersönlichkeiten, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können. Die nachstehende Liste ist so zu verstehen, dass sie alle zugelassenen Rechtspersönlichkeiten umfasst, die die Tätigkeiten erbringen, die für die genannten Rechtspersönlichkeiten kennzeichnend sind:

  • Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat im Rahmen einer Richtlinie zugelassen werden,

  • Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat ohne Bezugnahme auf eine Richtlinie zugelassen oder beaufsichtigt werden,

  • Rechtspersönlichkeiten, die von einem Drittland zugelassen oder beaufsichtigt werden:
    a) Kreditinstitute
    b) Wertpapierfirmen
    c) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute
    d) Versicherungsgesellschaften
    e) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften
    f) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften
    g) Warenhändler und Warenderivate-Händler
    h) örtliche Anleger
    i) sonstige institutionelle Anleger.

2. Grosse Unternehmen, die auf Unternehmensebene zwei der nachfolgenden Anforderungen erfüllen:

  • Bilanzsumme: 20 000 000 EUR

  • Nettoumsatz: 40 000 000 EUR

  • Eigenmittel: 2 000 000 EUR

3. Nationale und regionale Regierungen, Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung, Zentral-banken, internationale und supranationale Einrichtungen wie die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB und andere vergleichbare internationale Organisationen.

4. Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht, einschliesslich Einrichtungen, die die wertpapiermässige Unterlegung von Verbindlichkeiten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben.

Die oben genannten Rechtspersönlichkeiten werden als professionelle Kunden angesehen. Es muss ihnen allerdings möglich sein, eine Behandlung als nichtprofessioneller Kunde zu beantragen, bei der Wertpapierfirmen bereit sind, ein höheres Schutzniveau zu gewähren. Handelt es sich bei dem Kunden einer Wertpapierfirma um eines der oben genannten Unternehmen, muss die Wertpapierfirma ihn vor Erbringung jeglicher Dienstleistungen darauf hinweisen, dass er aufgrund der ihr vorliegenden Informationen als professioneller Kunde eingestuft und behandelt wird, es sei denn, die Wertpapierfirma und der Kunde vereinbaren etwas anderes. Die Firma muss den Kunden auch darüber informieren, dass er eine Änderung der vereinbarten Bedingungen beantragen kann, um sich ein höheres Schutzniveau zu verschaffen.

Es obliegt dem als professioneller Kunde eingestuften Kunden, das höhere Schutzniveau zu beantragen, wenn er glaubt, die mit der Anlage verbundenen Risiken nicht korrekt beurteilen oder steuern zu können.

Das höhere Schutzniveau wird dann gewährt, wenn ein als professioneller Kunde eingestufter Kunde eine schriftliche Übereinkunft mit der Wertpapierfirma dahingehend trifft, ihn im Sinne der geltenden Wohlverhaltensregeln nicht als professionellen Kunden zu behandeln. In dieser Übereinkunft sollte festgelegt werden, ob dies für eine oder mehrere Dienstleistung(en) oder Geschäfte oder für eine oder mehrere Art(en) von Produkten oder Geschäften gilt.

5. Kunden, die gemäss Richtlinie 2004/39/EG (MiFID) auf Antrag als professionelle Kunden behandelt werden können.

 

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