Rechtsrahmen / Anlegerschutz

 

Mit der Harmonisierung und damit verbundenen Totalrevision des europäischen Investmentfondsregimes durch die sogenannten „UCITS-Richtlinien“ („Undertakings for the collective investment in transferable securities“; RL 2009/65/EG bzw. RL 2014/91/EU) sowie durch die „AIFM-Richtlinie“ („Alternative Investment Fund Managers“; RL 2011/61/EU) wurden aufgrund der Mitgliedschaft Liechtensteins im EWR auch tiefgreifende Anpassungen der liechtensteinischen Fondsgesetzgebung in den letzten zehn Jahren durchgeführt. Parallel existieren aus diesem Grund drei Gesetze (und zugehörige Verordnungen), nach welchen Fonds in Liechtenstein gegründet werden können. Es sind dies das – UCITS-Gesetz, welches auf den ob genannten europäischen UCITS-Richtlinien basiert – AIFM-Gesetz, welches auf der ob genannten europäischen AIFM-Richtlinie basiert – IU-Gesetz, welches rein nationales Recht darstellt und gewisse Einschränkungen insbesondere betreffen die Anlegerschaft aufweist. Für weitergehende Informationen, Möglichkeiten und Abgrenzungen bitten wir Sie um Ihre geschätzte Kontaktaufnahme.

ANLEGERSCHUTZ

Die Gesetze und zugehörigen Verordnungen in Liechtenstein basieren letztlich allesamt auf europäischen Vorgaben und entsprechen deshalb regulatorisch den Erfordernissen des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) bzw. der Europäischen Union (EU).

In Übereinstimmung mit Gesetzen und Verordnungen hat die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) diverse Wohlverhaltensregeln für den Fondsplatz Liechtenstein erlassen. Diese Wohlverhaltensregeln sollen zum Schutz der Anleger beitragen und das Vertrauen in den liechtensteinischen Fondsplatz und das liechtensteinische Finanzwesen (Marktintegrität) im In- und Ausland sichern und fördern. Die der FMA unterstellten Verwaltungsgesellschaften von Fonds und deren Vertragspartner (z.B. Verwahrstellen, Vermögensverwalter) verpflichten sich zur Einhaltung dieser Wohlverhaltensregeln.

RECHTSQUELLEN

Wichtige Gesetzesgrundlagen in Liechtenstein

Alle Gesetze und Verordnungen des Rechtsraumes Liechtenstein finden Sie stets in aktuellster deutscher Fassung unter www.gesetze.li

Exemplarisch aufgeführt sei hier

  • Investmentunternehmensgesetz (IUG)

  • Investmentunternehmensverordnung (IUV)

  • Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG)

  • Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV)

  • Wertpapierprospektgesetz (WPPG) Finanzmarktaufsichtsgesetz

  • FMA-Gebührenverordnung

  • Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)

  • Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht

  • Vermögensverwaltungsgesetz (VVG)

  • Vermögensverwaltungsverordnung (VVO)

  • Sorgfaltspflichtgesetz (SPG)

  • Sorgfaltspflichtverordnung (SPV)

 

Richtlinien und Mitteilungen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein FMA

 

Wichtige europäische Rechtsgrundlagen

 

 

Dienstleistungen